Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten betreiben, haben seit Anfang des Jahres Anspruch auf die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Das bedeutet, dass diese Unternehmen eine sogenannte Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen können. Diese wird zusätzlich zur steuermindernden Betriebsausgabe von der Einkommens- oder Körperschaftssteuer abgezogen. Falls keine das Unternehmen Verluste macht, erfolgt eine Auszahlung der Zulage in Form eines Zuschusses. Derzeit können das bis zu 1 Mio. Euro sein. Die Forschungszulage steht Unternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße zu. Auch Einzelunternehmen inkl. Freiberufler sind förderberechtigt.

Zur Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt benötigen Unternehmen eine Bescheinigung. Diese wird von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) auf Antrag ausgestellt. In diesem Zuge müssen die Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit förderfähigen FuE-Projekten stehen, im Detail dargelegt werden. Dabei gibt es einige Stolpersteine. Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen unserer Fördermittelberatung dabei. Mehr über den Antragsprozess erfahren Sie auch auf unserem Blog m Artikel Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung.