Forschungszulage – steuerliche Förderung von FuE

Am 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz FzulG in Kraft getreten, womit erstmals ein Rechtsanspruch auf die staatliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in deutschen Unternehmen besteht. Konkret bedeutet das, dass Unternehmen, unabhängig von ihrer Gewinnsituation eine sogenannte Forschungszulage beantragen können. Die Forschungszulage wird ihnen nach Abschluss des Geschäftsjahres entweder als Gutschrift auf die geschuldete Einkommens- oder Körperschaftssteuer oder bei negativen Gewinnen als Zuschuss gewährt. Die steuerliche Förderung soll die bereits gut ausgebaute Projektförderlandschaft stärken und die Investitionen in FuE insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen stärken. Grundsätzlich steht die Förderung aber Unternehmen jeder Größe zu. Auch Einzelunternehmen sind antragsberechtigt.

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Personalkosten sowie 25 % von 60 % der Ausgaben für vergebene Forschungsaufträge. Die Bemessungsgrundlage sowie die maximale Förderung sind dabei begrenzt. Die Bemessungsgrundlage liegt grundsätzlich bei maximal 2 Mio. Euro, wobei aufgrund der Corona-Krise eine Anhebung auf 4 Mio. Euro erfolgte. Diese Obergrenze der Bemessungsgrundlage gilt befristet bis zum 31.12.2025.

Demnach ergibt sich eine reguläre Obergrenze der Forschungszulage von 500.000 Euro je Jahr und Unternehmen (bzw. Konzern). Aufgrund der temporären Anhebung der Bemessungsgrundlage liegt die derzeitige Obergrenze für die Forschungszulage jedoch bei 1 Mio. Euro je Unternehmen (bzw. Konzern) und Jahr.

Unternehmen erhalten den Zuschuss nur auf Antrag. Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Dabei wird in der ersten Stufe überprüft, ob das Unternehmen für den Erhalt der Forschungszulage berechtigt ist. Ist das der Fall, erhält das Unternehmen dann eine Bescheinigung oder mehrere Bescheinigungen, falls für mehrere Vorhaben eine Forschungszulage beantragt werden soll. Mit dieser Forschungszulagenbescheinigung wird dann der abschließende Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt. Dieser Antrag erfolgt nach Ablauf des Geschäftsjahres. Die Förderung für das Jahr 2020 kann demnach erst im Jahr 2021 erfolgen.

Forschungszulage Ablauf

Die Forschungszulagenbescheinigung wird von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ausgestellt, wobei die Forschungszulagenbescheinigung über ein Onlineportal beantragt wird.

Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen, dass die BSFZ die antragstellenden Unternehmen im Einzelfall berät. Daher bieten wir im Rahmen unserer Fördermittelberatung auch die Unterstützung bei der Beantragung der Forschungszulage an.

Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Forschungszulage

  1. Vorabprüfung Ihrer FuE-Tätigkeiten im Hinblick auf die Förderfähigkeit im Rahmen des Forschungszulagengesetzes
    Wir führen eine grobe Vorabprüfung Ihrer Tätigkeiten durch. Dazu schildern Sie uns, ggf. unterstützt durch geeignete Mitarbeiter, die bei Ihnen durchgeführten FuE-Tätigkeiten telefonisch oder per Videokonferenz.
  2. Detaillierte Vorabprüfung Ihrer FuE-Tätigkeiten im Hinblick auf die Förderfähigkeit im Rahmen des Forschungszulagengesetzes
    Wir führen eine Vorabprüfung Ihrer Tätigkeiten durch. Dazu schildern Sie uns, ggf. unterstützt durch geeignete Mitarbeiter, die bei Ihnen durchgeführten FuE-Tätigkeiten. Wir besuchen Sie dafür vor Ort, um uns mit Ihren Produkten und Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Für diese Prüfung benötigen wir etwa einen halben Tag vor Ort.

  3. Schulung Ihrer Mitarbeiter
    Wir führen bei Ihnen vor Ort einen 2-tätigen Workshop durch und schulen in diesem Rahmen bis zu 8 Ihrer Mitarbeiter. Diese verfügen anschließend über das nötige Wissen, wie man förderfähige FuE-Tätigkeiten gemäß des Forschungszulagengesetzes darstellt. In diesem Workshop gehen wir besonders auf die bei Ihnen im Haus vorliegenden FuE-Tätigkeiten ein, sodass damit auch eine Vorabprüfung ihrer Tätigkeiten im Hinblick auf die Förderfähigkeit im Rahmen des Forschungszulagengesetzes erfolgt.

  4. Das Rundum-sorglos-Paket:
    Darstellung Ihrer FuE-Tätigkeiten zwecks der Beantragung der Forschungszulagen-bescheinigung und Begleitung der Antragsstellung sowie Unterstützung Ihres Steuerberaters/Ihrer Steuerberaterin
    Wir bereiten Ihre FuE-Tätigkeiten auf und formulieren diese gemäß des Forschungszulagen-gesetzes. Wir übernehmen alle nötigen Arbeiten im Rahmen der Beantragung der Forschungszulagenbescheinigung und übernehmen auch die ggf. nötige Kommunikation mit der Forschungszulagenbescheinigungsstelle. Nach Erhalt der Forschungszulagen-bescheinigung erläutern wir Ihnen die nächsten Schritte und initiieren diese gerne bei Ihrem Steuerberater / Ihrer Steuerberaterin.

Kommen Sie bei Fragen oder zur Erörterung weiterführender Angelegenheiten einfach auf uns zu.

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