Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VALUEversitas UG (haftungsbeschränkt)
(„AGB“)

  • 1 – Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, die gegenüber einem Kunden auf der Grundlage eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung von der VALUEversitas UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend VALUEversitas, geleistet werden.
  2. VALUEversitas kann angebotene Leistungen mit zusätzlichen Bestimmungen und speziellen Geschäftsbedingungen versehen. Auf diese Zusatz- oder Alternativbestimmungen wird in der jeweiligen Leistungsbeschreibung verwiesen oder sie sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
  3. Privatkunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  4. Geschäftskunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  5. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  • 2 – Angebot und Vertragsabschluss
  1. Antrag eines Angebotes, Auftrag eines Angebotes, Auftragsbestätigung und, sofern vorhanden, ein Pflichtenheft werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.
  2. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn ein Angebot durch den Kunden beauftragt wird und von VALUEversitas bestätigt wird. Die Bestätigung kann per Post, per Fax, per E-Mail oder mittels anderer geeigneter Kanäle erfolgen. Erst dann gilt ein Vertrag zwischen VALUEversitas und einem Kunden als geschlossen.
  3. Änderungen am Angebot sowie dem Angebot zugrunde gelegten Pflichtenheften müssen von VALUEversitas bestätigt werden.
  4. Ebenfalls als Vertrag gilt die Annahme eines Angebotes, welches durch die Willensbekundung des Kunden erfolgt, indem er über eine von VALUEversitas betriebene Internetseite oder Software eine Buchung durchführt oder in einem Onlineshop eine Leistung oder Lieferung bestellt. In diesem Fall stellt das jeweils dargestellte Produkt oder die dargestellte Dienstleistung ein Angebot der VALUEversitas dar. Der Kunde beauftrag dieses Angebot und der Vertrag wird mit der Bestätigung (z.B. per E-Mail oder eine Systemmeldung des Onlineportals oder einer verwendeten Software) durch VALUEversitas geschlossen.
  5. Ein Vertragsschluss kann ausschließlich durch die explizite Bestätigung der VALUEversitas erfolgen. Abweichend zur Annahmefiktion eines Geschäftsantrages bei Kaufleuten (§ 362 Abs. 1 Satz 1 HGB) stellt Stillschweigen auf ein Angebot oder einen Antrag keine Annahme des Angebotes dar. Sind dem Antragsteller durch ein Angebot ohne Bestätigung Kosten entstanden, gehen diese nicht zu Lasten der VALUEversitas, sondern sind vom Antragssteller zu tragen. Entstehen VALUEversitas Kosten durch nicht angenommene Anträge, denen kein Angebot voraus ging, stellt VALUEversitas diese Kosten dem Antragsteller in Rechnung.
  • 3 – Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen sowie vertriebener und vermittelter Produkte
  1. VALUEversitas erbringt Service- und Beratungsdienstleistungen – insbesondere im Bereich Vertrieb und Marketing sowie Geschäftsfeldentwicklung – einschließlich der Planung, Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen aller Art für die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen, das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
  1. VALUEversitas führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.
  2. VALUEversitas führt keine Kapitalanlageberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen zugelassenen Kapitalanlageberater oder den Bankberater des Kunden einzuschalten.
  3. VALUEversitas erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Wissensstand und durch qualifiziertes Personal.
  4. VALUEversitas ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Subunternehmen und freie Mitarbeiter erbringen zu lassen. Dabei trägt VALUEversitas dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags mit dem Kunden, die auf den von dem Subunternehmer oder freien Mitarbeiter auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrages werden, den VALUEversitas mit dem jeweiligen Subunternehmer oder freien Mitarbeiter abschließt
  5. Werkvertragliche Leistungen sind von VALUEversitas nicht geschuldet, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben.
  6. Produkte, die von VALUEversitas angeboten werden, entsprechen der jeweiligen Produktbeschreibung. Über die Produktbeschreibung hinausgehende Eigenschaften und Produktmerkmale werden von VALUEversitas nicht geschuldet.
  7. Für Produkte, die von VALUEversitas vermittelt werden, entsprechen der jeweiligen Produktbeschreibung. Über die Produktbeschreibung hinausgehende Eigenschaften und Produktmerkmale werden von VALUEversitas nicht geschuldet.
  • 4 – Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit VALUEversitas abstimmen und VALUEversitas bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass VALUEversitas in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.
  2. Für die Prüfung und Evaluierung der Geeignetheit und Performance von Drittsystemen (wie z.B. Software, Apps oder technische Geräte) ist allein der Kunde verantwortlich, auch wenn diese von VALUEversitas empfohlen worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Prüfung und Evaluierung nach dem Vertrag von VALUEversitas geschuldet ist; insoweit bleibt VALUEversitas für die Richtigkeit der Prüfung der Drittsysteme hinsichtlich des Standes verantwortlich, in dem sich diese zum Zeitpunkt der Prüfung durch VALUEversitas befanden.
  3. Der Kunde wird VALUEversitas bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch VALUEversitas erforderlich ist.
  4. Der Kunde ist für die einwandfreie Funktion von technischer Infrastruktur, insbesondere von Kommunikationstechnik, verantwortlich. Für Verspätungen oder infolge nicht einwandfrei funktionierender Kommunikationstechnik seitens des Kunden entstehenden Leistungsverzug ist der Kunde verantwortlich.
  5. Der Kunde wird selbst eine ordnungsgemäße Datensicherung übermittelter Ergebnisse sicherstellen.
  6. In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.
  7. Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von VALUEversitas einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird VALUEversitas von ihrer Leistungspflicht frei, soweit ihr infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingte Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die VALUEversitas infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind dieser von dem Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.
  • 5 – Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen
  1. Erbringt VALUEversitas eine Dienstleistung im Rahmen eines Unterauftrages, im Rahmen einer Kooperation oder als Vertriebspartner eines Dritten, wird sie dem Kunden ihre Dienstleistungsergebnisse in der Regel im Ganzen oder in Teilen möglicherweise im Namen oder Auftrag eines Dritten bereitstellen. Hierbei wird dem Kunden das einfache, dauerhafte und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die so bereitgestellten Ergebnisse zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken zu nutzen.
  2. VALUEversitas räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt und soweit die Vertragsparteien darin nichts anderes vereinbart haben.
  • 6 – Vergütung und Preise
  1. Die von VALUEversitas erbrachten Beratungs- und Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand vergütet. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der VALUEversitas-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche VALUEversitas ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von VALUEversitas zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet.
  2. Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen erfolgt entweder nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis pro Personentag oder zu einem Festpreis für eine festgeschriebene Leistung.
  3. Ein Personentag umfasst 8 Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand, Zuschläge für Arbeit an Wochenend- und Feiertagen und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.
  4. Die Vergütung von Festpreisangeboten richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Sofern nicht ausdrücklich anders dargestellt, werden Reise- und sonstige Nebenkosten gesondert berechnet.
  5. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten von VALUEversitas genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
  6. Die von VALUEversitas erbrachten Leistungen werden dem Kunden monatlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungserbringung ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.
  7. Bei Geschäftskunden verstehen sich die Preise rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  8. Die Preise im Onlineshop sind Bruttopreise, inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  9. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VALUEversitas schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VALUEversitas schriftlich anerkannt.
  • 7 – Zahlungsfristen/Verzug
  1. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
  2. Bestellungen über das Shopsystem (Onlineshop) sind direkt mittels der bereitgestellten Zahlungsmethoden zu zahlen. Bei Lieferungen, die nicht mittels einer angebotenen Zahlungsmethode zahlen möchten, müssen die die Ware entweder umgehend per Vorkasse und ggf. nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug bezahlen.
  3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist VALUEversitas berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an, die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  4. Im Falle des Verzugs des Kunden ist VALUEversitas zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird VALUEversitas während des Verzugs des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.
  • 8 – Eigentumsvorbehalt
  1. Von VALUEversitas gelieferte Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VALUEversitas.
  2. Von VALUEversitas gelieferte Produkte verbleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von VALUEversitas.
  • 9 – Fernabsatz
  1. Der Privatkunde hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Annahme der Lieferung zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts der Privatkunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
  3. Der Privatkunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
  • 10 – Qualitative Leistungsstörung
  1. Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat VALUEversitas dies zu vertreten, ist VALUEversitas verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber VALUEversitas erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.
  2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von VALUEversitas zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat VALUEversitas Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.
  • 11 – Haftung
  1. Eine Haftung von VALUEversitas für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Die gleichen Haftungseinschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VALUEversitas.
  2. Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.
  3. Bei Verlust von Daten haftet VALUEversitas nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
  4. Für Schäden, die aufgrund von Verletzungen der Mitwirkungspflicht (§ 4) des Kunden entstehen, haftet VALUEversitas nicht. VALUEversitas haftet auch dann nicht, wenn die verletzte Mitwirkungspflicht nicht unmittelbar erkannt wurde.
  • 12 – Datenschutz
  1. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzvereinbarung von VALUEversitas.
  2. VALUEversitas erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.
  3. VALUEversitas gibt Newsletter heraus, deren Abonnenten in die Speicherung ihrer Kontaktdaten zwecks Zusendung der Newsletter einwilligen. Die Kontaktdaten der Abonnenten werden im Rahmen der Versendung des Newsletters ggf. an Dienstleister weitergegeben, die diese Daten ausschließlich für die Abwicklung des Newsletterversandes nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
  4. VALUEversitas, ihre Mitarbeiter und ggf. Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
  5. Sofern mit dem Kunden vereinbart wird, dass im Rahmen von Dienstleistungen Online-Services genutzt werden sollen, deren Server in anderen Ländern, wie z.B. den USA, betrieben werden, willigt der Kunde ein, dass Daten auf diese Server transferiert werden, auch wenn nicht das gleiche Datenschutzniveau wie von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geboten werden kann.
  6. Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die VALUEversitas UG (haftungsbeschränkt), Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn.
  7. Soweit VALUEversitas im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten aus dem Bereich des Kunden verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag und auf schriftliche Weisung des Kunden im Sinne von § 11 BDSG. Die Vertragsparteien werden zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der Kunde wird die ggf. betroffenen Personen darauf hinweisen, dass er ihre Daten an VALUEversitas weitergibt, und eine entsprechende Einwilligung einholen, die auch die Nutzung der Daten durch notwendige Drittanbieter abdeckt.
  • 13 – Geheimhaltung
  1. VALUEversitas verpflichtet sich, über alle im Laufe ihrer vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
  2. VALUEversitas ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter, nicht geschäftsschädigender Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich.
  • 14 – Verbot der Abwerbung und der Beschäftigung durch Dritte
  1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von VALUEversitas abzuwerben und/oder über Dritte in jeglicher Form zu beschäftigen.
  2. Dieses Verbot gilt für die Dauer der Laufzeit des jeweils vereinbarten Vertrages sowie für weitere zwei Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus.
  3. Ein Verstoß gegen das Abwerbungsverbot hat eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresgehaltes (Arbeitgeberbruttogehalt) des abzuwerbenden Mitarbeiters zur Folge.
  • 15 – Terminvereinbarungen und Absagen
  1. Termine für von VALUEversitas angebotene Beratungs- und Dienstleistungen werden individuell zwischen VALUEversitas und den Kunden abgestimmt. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Eine kostenlose Terminverschiebung ist bis zu 5 Werktage vor dem Termin möglich. Bei einer Terminverschiebung zwischen 4 und 3 Werktagen vor dem Termin wird die Hälfte des vereinbarten Preises fällig. Bei einer Verschiebung des Termins ab 2 Tage vor dem Termin wird der volle Preis fällig. Bereits ausgelegte Nebenkosten (z.B. Mieten von Räumlichkeiten etc.), müssen vom Kunden übernommen werden, sofern sich diese Nebenkosten nicht stornieren lassen.
  2. Workshops, Seminare und ähnliche Veranstaltungen, die nicht individuelle Kundenaufträge sind, werden von VALUEversitas terminiert. Eine Anmeldung wird von VALUEversitas schriftlich per Post oder E-Mail bestätigt. Die Zahlung des Preises muss innerhalb von 2 Wochen nach Anmeldungsbestätigung erfolgen. Andernfalls tritt Zahlungsverzug ein. Der Rücktritt von einer Anmeldung seitens des Kunden ist bis zu 6 Wochen vor dem jeweiligen Termin möglich. In diesem Fall werden dem Kunden von VALUEversitas 75 % des Preises erstattet. 25 % des Preises werden für bereits geleistete Auslagen zurückbehalten.
  3. VALUEversitas kann vereinbarte Termine aus wichtigem Grund absagen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Krankheit der Referenten/Beraters oder eine zu geringe Teilnehmerzahl. Sagt VALUEversitas einen vereinbarten Veranstaltungstermin aus wichtigem Grund ab, wird den Kunden der volle Veranstaltungspreis zurückerstattet, sofern dieser vom Kunden bereits geleistet wurde.
  • 16 – Schutzrechte
  1. VALUEversitas stellt den Kunden im Rahmen der Beratungs- und Dienstleistungen Dokumente zur Verfügung. Diese sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der jeweiligen Kunden bestimmt.
  2. Das Urheberrecht an sämtlichen Dokumenten und Konzepten gehört allein VALUEversitas. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VALUEversitas ganz oder auszugsweise zu reproduzieren. Eine Veröffentlichung ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
  3. Entstehen im Rahmen der Beratungs- und Dienstleistungen Schutzrechte, gehören diese dem jeweiligen Erfinder und es finden die geltenden gesetzlichen Regelungen des Patentgesetzes sowie des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen.
  • 17 – Schlussbestimmungen
  1. VALUEversitas behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird VALUEversitas den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat VALUEversitas das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird VALUEversitas den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.
  2. Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der VALUEversitas, derzeit Eschborn. VALUEversitas bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: 25. Juli 2017

 

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