Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten betreiben, haben seit Anfang des Jahres Anspruch auf die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Das bedeutet, dass diese Unternehmen eine sogenannte Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen können. Diese wird zusätzlich zur steuermindernden Betriebsausgabe von der Einkommens- oder Körperschaftssteuer abgezogen. Falls keine das Unternehmen Verluste macht, erfolgt eine Auszahlung der Zulage in Form eines Zuschusses. Derzeit können das bis zu 1 Mio. Euro sein. Die Forschungszulage steht Unternehmen unabhängig von der Unternehmensgröße zu. Auch Einzelunternehmen…