Am heutigen 6. Juni 2023 startete das verpflichtende Vorverfahren für das Förderprogramm Klimaschutzverträge. Das Förderprogramm richtet sich an Industrieunternehmen aus Branchen, deren Produktionsweisen besonders energieintensiv und somit mit sehr hohen Emissionen verbunden sind. Angesprochen sind insbesondere Unternehmen der Metall-, Eisenhütten- und Stahlindustrie sowie der Chemie- und Baustoffindustrie.
Unternehmen erhalten die Förderung auf der Basis eines Gebots, welches sie in einem Wettbewerbsverfahren abgeben. Gefördert werden die Unternehmen, deren Klimaschutzmaßnahmen die größtmöglichen Emissionsminderungen zum kleinstmöglichen Preis ermöglichen. Interessierte Unternehmen haben nun zwei Monate Zeit, am Vorverfahren teilzunehmen. Erst im Anschluss ist die Abgabe eines verbindlichen Gebotes möglich.
Zugelassen sind explizit auch Konsortien aus mittelständischen Unternehmen, die gemeinsam eine Wertschöpfungskette eines Produktes abbilden. Tatsächlich dürfte ein Gebot im Rahmen des Förderprogrammes Klimaschutzverträge aber nur für sehr wenige mittelständische Konsortien infrage kommen.
Weiterführende Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Informationsseite des BMWK. Außer der Förderrichtlinie werden u.a. eine Anleitung sowie ein Mustervertrag zur Verfügung gestellt.
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten einer Antragstellung sowie möglichen Chancen und Risiken. Denn die Klimaschutzverträge fördern nicht nur in eine Richtung, sondern bergen auch das Risiko, dass Unternehmen Zahlungen an den Staat leisten müssen. Nehmen Sie gerne einfach Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Ihr Vorhaben, unterstützen Sie über den gesamten Antragsprozess und zeigen ggf. mögliche Alternativen auf.