ZIM-Kooperationsprojekte

Das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bezuschusst FuE-Projekte, die gemeinsam von mehreren Entwicklungspartnern durchgeführt werden. Diese sogenannten ZIM-Kooperationsprojekte können von mehreren Unternehmen sowie von mehreren Unternehmen und Forschungseinrichtungen, wie z.B. Universitäten oder Fraunhofer-Instituten, durchgeführt werden.

ZIM-Kooperationsprojekte können auf zwei Weisen durchgeführt werden:

  1. Die Unternehmen führen ihre Arbeiten eigenständig durch oder
  2. die Unternehmen vergeben einen Teil der Arbeiten als Unterauftrag, z.B. an eine Forschungseinrichtung, die nicht Teil des Projektkonsortiums ist.

Der maximale Zuschuss, den ein Unternehmen erhalten kann, ergibt sich aus der Größe, dem Alter sowie dem Standort des Unternehmens. Es können maximal 450.000 Euro Projektkosten je Projektpartner zur Förderung angesetzt werden. ZIM-Kooperationsprojekte werden mit einem Fördersatz zwischen 30 % und 55 % bezuschusst, was eine zusätzliche Liquidität zwischen 137.500 Euro und 247.500 Euro bedeutet. Bei Kooperationsprojekten mit ausländischen Projektpartnern steigt der Fördersatz. Forschungseinrichtungen können maximal 220.000 Euro Zuschuss erhalten. Die maximale Förderung des gesamten Projektes liegt bei 2.3 Mio. Euro.

Besonders attraktiv ist, dass die Projektkosten nur auf Basis der Personalkosten berechnet werden. Demnach liegen die tatsächlichen Kosten, die ein Unternehmen aufbringen muss bei weniger 50 % der tatsächliche anfallenden Personalkosten. Für Unternehmen stellt das eine lukrative Möglichkeit dar, um ihre Entwicklung zu finanzieren. Hinzu kommt bei ZIM-Kooperationsprojekten, dass man von den Ergebnissen der Projektpartner profitiert. 

Und es kommt noch etwas hinzu: die sogenannte Förderung von Maßnahmen zur Markteinführung. Dabei können Unternehmen weitere bis zu 50.000 Euro Kosten für Marketingmaßnahmen, Zertifizierungen etc. angeben und erhalten nochmals 50 % Zuschuss darauf – also weitere 25.000 Euro.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel und der Abwicklung des Förderprojektes. Sie müssen sich nur auf Ihre FuE-Arbeiten konzentrieren, alles andere erledigen wir für Sie.

Besonders attraktiv für Sie: Unser vollständiges Honorar in Höhe von 10 % der laut Förderbescheid bewilligten Fördersumme wird nur im Erfolgsfall einer Antragstellung fällig. Lediglich ein aufwandsabhängiges Fixum, welches auf das erfolgsabhängige Honorar angerechnet wird, erheben wir unmittelbar nach der Antragseinreichung.

In vielen Fällen bietet es sich auch an, das Projekt ohne Kooperationspartner durchzuführen. Im Rahmen von ZIM gibt es auch dafür die Möglichkeit der Förderung (ZIM-Einzelprojekte).

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