BAFA-Beratung für KMU

Wir sind eine beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert die Unternehmensberatung für Unternehmen, die als KMU gelten. Als akkreditierte Unternehmensberatung können wir daher unsere Kunden aus dem Mittelstand, die dem KMU-Kriterium unterliegen, gefördert beraten. Die landläufig als BAFA-Beratung bezeichneten Beratungsleistungen, die wir anbieten können sind vielfältig und werden mit mindestens 50 % bezuschusst. Am besten sprechen Sie uns einfach an, dann prüfen wir, inwiefern wir Sie im Rahmen der BAFA-Förderung beraten können.

Folgende Leistungen können wir im Rahmen der Beratung zur Förderung unternehmenrischen Know-hows (BAFA-Beratung) anbieten:

Allgemeine Beratungen

Darunter fallen allgemeine Beratungsleistungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Darunter fallen beispielsweise auch die Prozessberatung, die Beratung zu strategischen Themen der Unternehmensführung oder zur Gewinnung von Investoren.

Grundsätzlich ist ein sehr großer Teil unserer Leistungen für KMU förderfähig. Schauen Sie einfach, ob unsere Beratungsfelder für Sie relevant sind.

Spezielle Beratungen

Es gibt strukturellen Ungleichheiten, zu deren Überwindung nötige Beratungsleistungen gefördert werden können. Das gilt immer dann, wenn Unternehmen von

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beraten werden.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen möchten.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen wollen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen wollen.

Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Sofern sich Unternehmen in Schwierigkeiten befinden (damit sind wirtschaftliche Schwierigkeiten gemeint), können sie eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung erhalten . Diese soll sie bei der Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützen.

Die Höhe des Zuschusses ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

HÖHE DES BERATUNGSZUSCHUSSES
Unternehmensart Bemessungs­grundlage Region Fördersatz maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euro neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 3.200 Euro
Region Lüneburg 60 % 2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 % 2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euro neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 2.400 Euro
Region Lüneburg 60 % 1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 % 1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 Euro alle Standorte 90 % 2.700 Euro
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