Wir beraten Sie in allen Belangen rund um die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Unsere Beratung für die Forschungszulage führen wir auf Basis einer erfolgsabhängigen Honorierung durch. Das bedeutet, dass Sie unsere Leistung nur im Erfolgsfall bezahlen müssen. Wir erhalten typischerweise 10% Erfolgsprovision. Unser Honorar richtet sich dabei nach der Höhe der festgesetzten Forschungszulage. Sofern ein Projekt über mehrere Jahre läuft und auch die Forschungszulage über mehrere Jahre festgesetzt bzw. verrechnet wird, erhalten wir auch unser Honorar über mehrere Jahre verteilt.
Unsere Beratung für die Forschungszulage zielt darauf ab, dass Sie eine möglichst hohe Förderung bei gleichzeitig möglichst geringem Verwaltungsaufwand erhalten. Dazu nehmen wir Ihre FuE-Vorhaben in einem initialen Gespräch auf und prüfen diese auf ihre Eignung. Anschließend setzen wir mit Ihnen gemeinsam die Einstellungen im Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Die aus unserer Sicht geeigneten Projekte arbeiten wir anschließend aus. Wir holen die relevanten Informationen (Personal, Kosten etc.) ein, kalkulieren das Projekt und stellen die fertigen Anträge im Antragsportal zur finalen Einreichung bereit. Sofern nötig, instruieren wir auch Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, damit der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt gestellt werden kann. Weitere Informationen zur Forschungszulage und unseren Leistungen finden Sie hier.
Ihr Unternehmen führt FuE-Vorhaben durch und Sie möchten prüfen, ob und wieviel Forschungszulage Ihnen zusteht? Dann nehmen Sie heute noch unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.