Allgemeine Geschäftsbedingungen der VALUEversitas UG (haftungsbeschränkt)
(„AGB“)
- 1 – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, die gegenüber einem Kunden auf der Grundlage eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung von der VALUEversitas UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend VALUEversitas, geleistet werden.
- VALUEversitas kann angebotene Leistungen mit zusätzlichen Bestimmungen und speziellen Geschäftsbedingungen versehen. Auf diese Zusatz- oder Alternativbestimmungen wird in der jeweiligen Leistungsbeschreibung verwiesen oder sie sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
- Privatkunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Geschäftskunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- 2 – Angebot und Vertragsabschluss
- Antrag eines Angebotes, Auftrag eines Angebotes, Auftragsbestätigung und, sofern vorhanden, ein Pflichtenheft werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.
- Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn ein Angebot durch den Kunden beauftragt wird und von VALUEversitas bestätigt wird. Die Bestätigung kann per Post, per Fax, per E-Mail oder mittels anderer geeigneter Kanäle erfolgen. Erst dann gilt ein Vertrag zwischen VALUEversitas und einem Kunden als geschlossen.
- Änderungen am Angebot sowie dem Angebot zugrunde gelegten Pflichtenheften müssen von VALUEversitas bestätigt werden.
- Ebenfalls als Vertrag gilt die Annahme eines Angebotes, welches durch die Willensbekundung des Kunden erfolgt, indem er über eine von VALUEversitas betriebene Internetseite oder Software eine Buchung durchführt oder in einem Onlineshop eine Leistung oder Lieferung bestellt. In diesem Fall stellt das jeweils dargestellte Produkt oder die dargestellte Dienstleistung ein Angebot der VALUEversitas dar. Der Kunde beauftrag dieses Angebot und der Vertrag wird mit der Bestätigung (z.B. per E-Mail oder eine Systemmeldung des Onlineportals oder einer verwendeten Software) durch VALUEversitas geschlossen.
- Ein Vertragsschluss kann ausschließlich durch die explizite Bestätigung der VALUEversitas erfolgen. Abweichend zur Annahmefiktion eines Geschäftsantrages bei Kaufleuten (§ 362 Abs. 1 Satz 1 HGB) stellt Stillschweigen auf ein Angebot oder einen Antrag keine Annahme des Angebotes dar. Sind dem Antragsteller durch ein Angebot ohne Bestätigung Kosten entstanden, gehen diese nicht zu Lasten der VALUEversitas, sondern sind vom Antragssteller zu tragen. Entstehen VALUEversitas Kosten durch nicht angenommene Anträge, denen kein Angebot voraus ging, stellt VALUEversitas diese Kosten dem Antragsteller in Rechnung.
- 3 – Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen sowie vertriebener und vermittelter Produkte
- VALUEversitas erbringt Service- und Beratungsdienstleistungen – insbesondere im Bereich Vertrieb und Marketing sowie Geschäftsfeldentwicklung – einschließlich der Planung, Gestaltung und Durchführung von Maßnahmen aller Art für die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen, das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
- VALUEversitas führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.
- VALUEversitas führt keine Kapitalanlageberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen zugelassenen Kapitalanlageberater oder den Bankberater des Kunden einzuschalten.
- VALUEversitas erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Wissensstand und durch qualifiziertes Personal.
- VALUEversitas ist berechtigt, einzelne Leistungen auch durch Subunternehmen und freie Mitarbeiter erbringen zu lassen. Dabei trägt VALUEversitas dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags mit dem Kunden, die auf den von dem Subunternehmer oder freien Mitarbeiter auszuführenden Teil Anwendung finden, Bestandteil des Vertrages werden, den VALUEversitas mit dem jeweiligen Subunternehmer oder freien Mitarbeiter abschließt
- Werkvertragliche Leistungen sind von VALUEversitas nicht geschuldet, soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben.
- Produkte, die von VALUEversitas angeboten werden, entsprechen der jeweiligen Produktbeschreibung. Über die Produktbeschreibung hinausgehende Eigenschaften und Produktmerkmale werden von VALUEversitas nicht geschuldet.
- Für Produkte, die von VALUEversitas vermittelt werden, entsprechen der jeweiligen Produktbeschreibung. Über die Produktbeschreibung hinausgehende Eigenschaften und Produktmerkmale werden von VALUEversitas nicht geschuldet.
- 4 – Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit VALUEversitas abstimmen und VALUEversitas bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass VALUEversitas in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.
- Für die Prüfung und Evaluierung der Geeignetheit und Performance von Drittsystemen (wie z.B. Software, Apps oder technische Geräte) ist allein der Kunde verantwortlich, auch wenn diese von VALUEversitas empfohlen worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Prüfung und Evaluierung nach dem Vertrag von VALUEversitas geschuldet ist; insoweit bleibt VALUEversitas für die Richtigkeit der Prüfung der Drittsysteme hinsichtlich des Standes verantwortlich, in dem sich diese zum Zeitpunkt der Prüfung durch VALUEversitas befanden.
- Der Kunde wird VALUEversitas bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch VALUEversitas erforderlich ist.
- Der Kunde ist für die einwandfreie Funktion von technischer Infrastruktur, insbesondere von Kommunikationstechnik, verantwortlich. Für Verspätungen oder infolge nicht einwandfrei funktionierender Kommunikationstechnik seitens des Kunden entstehenden Leistungsverzug ist der Kunde verantwortlich.
- Der Kunde wird selbst eine ordnungsgemäße Datensicherung übermittelter Ergebnisse sicherstellen.
- In dem jeweiligen Vertrag können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.
- Im Falle von Verstößen des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von VALUEversitas einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird VALUEversitas von ihrer Leistungspflicht frei, soweit ihr infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingte Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die VALUEversitas infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind dieser von dem Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.
- 5 – Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen
- Erbringt VALUEversitas eine Dienstleistung im Rahmen eines Unterauftrages, im Rahmen einer Kooperation oder als Vertriebspartner eines Dritten, wird sie dem Kunden ihre Dienstleistungsergebnisse in der Regel im Ganzen oder in Teilen möglicherweise im Namen oder Auftrag eines Dritten bereitstellen. Hierbei wird dem Kunden das einfache, dauerhafte und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die so bereitgestellten Ergebnisse zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken zu nutzen.
- VALUEversitas räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt und soweit die Vertragsparteien darin nichts anderes vereinbart haben.
- 6 – Vergütung und Preise
- Die von VALUEversitas erbrachten Beratungs- und Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand vergütet. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der VALUEversitas-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche VALUEversitas ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von VALUEversitas zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet.
- Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen erfolgt entweder nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis pro Personentag oder zu einem Festpreis für eine festgeschriebene Leistung.
- Ein Personentag umfasst 8 Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand, Zuschläge für Arbeit an Wochenend- und Feiertagen und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.
- Die Vergütung von Festpre
