Am 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz FzulG in Kraft getreten. Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Personalkosten (bei KMU 35 %) sowie anrechenbaren Abschreibungen von Investitionen. Auf die förderfähigen Personalkosten werden außerdem noch 20 % Gemeinkostenpauschale aufgeschlagen. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 12 Mio. Euro pro Jahr.
Unsere Leistungen
- Vorabprüfung Ihrer FuE-Tätigkeiten
- Beantragung der Forschungszulagenbescheinigung bei der BSFZ
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Das Rundum-sorglos-Paket inkl. Begleitung Ihres Steuerberaters
Hilfe zur Selbsthilfe
Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter auch gerne, damit Sie die Forschungszulage eigenständig beantragen und abwickeln können. Speziell für die Forschungszulage bieten wir dazu unser Seminar Forschungszulage sowohl als Online-Romat als auch in Präsenz an.