Forschungszulage – steuerliche Förderung von FuE

Am 1. Januar 2020 ist das Forschungszulagengesetz FzulG in Kraft getreten. Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Personalkosten (bei KMU 35 %) sowie anrechenbaren Abschreibungen von Investitionen. Auf die förderfähigen Personalkosten werden außerdem noch 20 % Gemeinkostenpauschale aufgeschlagen. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 12 Mio. Euro pro Jahr.

Unsere Leistungen

  • Vorabprüfung Ihrer FuE-Tätigkeiten
  • Beantragung der Forschungszulagenbescheinigung bei der BSFZ
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter
  • Das Rundum-sorglos-Paket inkl. Begleitung Ihres Steuerberaters